Aktuelle Regeln zur Vermeidung von Infektionen mit dem Coronavirus
Aktuelle Hygiene- und Verhaltensregeln des Vereins
Gültig ab: 11. Januar 2021
Gültig bis: Auf weiteres
Die aktuellen Regeln zur Vermeidung von Infektionen mit dem Corona-Virus müssen auf dem Vereinsgelände und bei der Durchführung von Vereinsaktivitäten (auch außerhalb des Vereinsgeländes) eingehalten werden. Bitte achtet sorgfältig auf die Einhaltung der Anordnungen und erinnert andere daran, sollten diese dagegen verstoßen.
Zeitlich begrenzte Beschränkung der Vereinsnutzung
Liebe Sportfreunde!
leider ist der Amateur- und Freizeitsport weiterhin massiv einschränkt.
Auch mit der verschärften Landes-Verordnung ab Montag den 11. Januar 2021 sind bis auf weiteres alle öffentlichen und privaten Sportstätten für den Amateur- und Freizeitsport geschlossen.
Es gelten die folgenden Ausnahmen für Mitglieder des Vereins:
Das Bootshaus und die Anlage dürfen für den Freizeit- und Amateur- und Individualsport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts genutzt werden. Dabei ist streng auf die Einhaltung der Hygiene-Vorschriften im Bootshaus zu achten!
Sportliche Grüße
Michael Berges Vorstand WHW
Aktuelle Regelung
Bitte halten Sie wo immer es möglich ist, einen Abstand von 1,5m zu anderen Personen.
Da der Personenverkehr im Bootshaus die Abstandsregelung von 1,5m nicht immer gewährtkeisten kann, ist im Bootshaus das Tragen einer Mund-Nase-Maske verpflichtend.
Duschen und Umkleiden dürfen wieder benutzt werden, der Aufenthalt ist so zu begrenzen, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Nutzern eingehalten werden kann. Der Aufenthalt in Duschen und Umkleiden ist zeitlich auf das unbedingt erforderliche Maß zu begrenzen.
In Gruppen bis zu 20 Personen können die für das Training oder die Übungseinheit üblichen Sport-, Spiel- oder Übungssituationen ohne die Einhaltung des ansonsten erforderlichen Mindestabstands durchgeführt werden.
Sofern der Trainings- und Übungsbetrieb in Gruppen stattfindet, soll eine Durchmischung der Gruppen vermieden werden.
Soweit durchgängig oder über einen längeren Zeitraum ein unmittelbarer Körperkontakt erforderlich ist, sind in jedem Training oder jeder Übungseinheit möglichst feste Trainings- oder Übungspaare zu bilden.
Sportwettkämpfe und Sportwettbewerbe sind – auch im Breitensport – in allen Sportarten wieder zulässig. Untersagt sind bis einschließlich 31. Juli Veranstaltungen mit über 100 Sportlern und über 100 Zuschauern. Die Zahl der Zuschauer kann unter bestimmten Bedingungen auf 250 erhöht werden.
Abseits des Sportbetriebs ist, wo immer möglich, ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten, sofern die neue CoronaVO nicht etwas anderes zulässt. Falls Räumlichkeiten die Einhaltung des Mindestabstands nicht zulassen, sind sie zeitlich versetzt zu betreten und zu verlassen. Körperkontakt, insbesondere Händeschütteln oder Umarmen, ist zu vermeiden.
Die bisherigen Hygienevorschriften und Dokumentationspflichten (auch für Gäste/Schnupperer) sind weiterhin einzuhalten.
Gäste, die als Schnupperpaddler oder -segler unsere Sportarten kennen lernen möchten, müssen ihre persönlichen Daten auf einem gesonderten Vordruck ausfüllen und in den Briefkasten werfen. Um den Datenschutz zu wahren empfiehlt es sich, die persönlichen Angaben zum Namen und zur Telefonnummer nicht auf einer Sammelliste zu erfassen, sondern auf einzelnen Blättern oder Karteikarten (pro Person ein Blatt bzw. eine Karte).
Die Paddler werden freundlich gebeten, sich auf die Schnupperpaddelliste als Ansprechpartner einzutragen.
Gezeichnet: Vorstand des Wassersportvereins Heidelberg-West 1926 e.V.