Gebührenordnung

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Stand 30. September 2020

Einmalige Gebühren

  • Aufnahmegebühr 60 Euro - ab 18 Jahre,
  • Ermäßigte Aufnahmegebühr 30 Euro für (Ehe-)Partner, für Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahre) sowie Erwachsene unter 28 Jahren während
    der Ausbildung
  • Bootshausschlüssel-Transponder : 15 Euro (einmalig)
  • Bootshausschlüssel-Werkstatt-Pfand: 25 Euro (wird bei Rückgabe zurückerstattet)

Jährliche Gebühren

  • Erwachsene: 100 Euro
  • Ermäßigte Mitgliedsgebühr: 45 Euro (für Kinder/Jugendliche bis 18 Jahren und Erwachsene unter 28 Jahren während der Ausbildung)
  • Familien-Beitrag (Vater, Mutter, Kinder): 150 Euro

Bootsplätze (jährlich)

  • Bootsplatz im Außenbereich (April bis Oktober): 200 Euro
  • Bootshauslagerplatz
    • Länge Boot > 4m: 100,- Euro
    • Länge Boot < 4m: 45,- Euro
    • Opti-Boot: 45,- Euro. Kostenfrei für Mitglieder im Jugendtraining.
  • Spind 12 Euro

Arbeitsstunden

  • Arbeitsstunden pro Mitglied 6 Std./Jahr, pro Familie 9 Std./Jahr
  • Ausfallgebühr pro nicht geleistete Arbeitsstunden: 20 Euro
  • Möglichkeit der Befreiung von Arbeitsstunden bei Nicht-Nutzung der Vereinsinfrastruktur (Bootshaus, Steg, Staiger, Abstell- o. Lagerplätze,
    Tourenteilnahme)
  • Antrag bitte schriftlich an den Vorstand jeweils im Voraus zu Jahresbeginn
  • Einmalige Pritschen-Umlage je Boot: wird zur Zeit nicht erhoben

Nutzungsentgelt: Leihe Vereins-Kajaks und -Kanadier

  • Für Mitglieder bei Vereinsfahrten nach außerhalb: 5 Euro/Tag
  • Für Mitglieder bei Privatfahrten nach außerhalb: 15 Euro/Tag
  • Fahrten auf dem Heimatrevier Heidelberger Neckar und Trainingskanal Hüningen: kein Entgelt
  • Für Nichtmitglieder bei Vereinsfahrten: 10 Euro / Tag (Mittwoch bis Montag), 75 Euro / Tag (Dienstag).
  • Privatfahrten für Nichtmitglieder: nicht möglich.

Hinweise

Auf Boote, Bootsplätze und Spinde besteht kein Anspruch. Vergabe durch den Vorstand nach Verfügbarkeit und sportlicher Aktivität des Mitglieds. Sämtliche Gebühren werden zum Zeitpunkt des Entstehens bzw. jährlich zum 1.1. fällig. Austritt ist nur zum Jahresende möglich, wobei die schriftliche Kündigung spätestens am 30.11. beim Vorstand eingegangen sein muss.